AGBs für Auftritte

Die unten aufgeführten Allg. Geschäftsbedingungen stehen
auch als pdf-Datei zum Download bereit. 

Allg. Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden AGBs beziehen sich auf die folgenden Bands und
Solo-Interpreten:
Trio „Hot Asphalt“
Duo „Irish Pub Rovers“
Solo „IrishCountryMike“
Solo Michael Kühl: „Lieder v. Hannes Wader & Reinhard Mey“
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1)
Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ist Veranstalter bzw. Veranstalterin, die Band bzw. der Solointerpret ausführende/r Künstler.
2)
Der musikalische Schwerpunkt und die Programmgestaltung erfolgen in direkter Absprache zwischen der Band bzw. dem Solointerpreten und dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin.
3)
Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin versichert, dass dem Konzert keine behördlichen o. ä. Anordnungen entgegenstehen. Falls erforderlich, übernimmt er oder sie die anfallenden GEMA-Gebühren.
4)
Die Band bzw. der Solointerpret stellt die Dienste grundsätzlich nicht für Organisationen oder Firmen zur Verfügung, die dafür bekannt sind, in einem Zusammenhang mit der Rüstungs- oder Atomindustrie zu stehen. Dasselbe gilt für bestimmte politische bzw. religiöse Parteien oder Vereinigungen. Erfolgt die Buchung der Band bzw. des Solointerpreten durch eine Konzertagentur, Künstler*innenvermittlung o.ä. im Auftrag eines Dritten bzw. einer Dritten, teilt der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin der Band bzw. dem Solointerpreten spätestens bei Auftrittsbuchung mit, in wessen Namen und zu welchem Anlass das Konzert stattfinden soll und/oder ob am Ort der Veranstaltung Werbeaktionen geplant sind und wenn ja, zu welchem Zweck bzw. ob ein Sponsor bzw. eine Sponsorin auftritt und wenn ja, wer genau. Erfolgt ein entsprechender Hinweis hierzu nicht oder erst nach der verbindlichen Buchungsbestätigung, so hat die Band bzw. der Solointerpret das Recht, eine bereits erteilte Auftrittszusage ggf. zu widerrufen. Die vereinbarte Gage ist dann trotzdem zu entrichten.
5)
Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin sorgt für eine abgegrenzte und ebene Spielfläche bzw. Bühne mit folgenden Anforderungen: Ca 4 m Breite und 3 m Tiefe für eine Band oder mindestens 2 m Breite und 1,50 m Tiefe für einen Solointerpreten, weiterhin mit Zugang zu einem normalen, störungsfreien Stromanschluß. Diese Spielfläche darf sich nicht in einem Durchgangsbereich befinden (Stolpergefahr) oder vor einem Notausgang. Im Freien muss der Auftrittsplatz überdacht und auch zu den Seiten und nach hinten vor Wind, Sonne und Nässe geschützt und der Untergrund fest, waagerecht, trocken und rutschfest sein. Insbesondere Rasenflächen (z. B. bei privaten Gartenfesten) müssen mit Bühnen- oder alternativen Elementen versehen sein (z. B. Europaletten, Zelt mit Holzboden) oder stabiler Baufolie ausgestattet werden. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ist hier für die Sicherheit der Instrumente und der Beschallungstechnik auf der Bühne verantwortlich.
6)
Die Band bzw. der Solointerpret muss vor Spielbeginn die folgende zeitliche Möglichkeit für Aufbau und Soundcheck haben: Ca 60-90 Minuten für eine Band und. ca 45-60 Minuten für einen Solointerpreten. d.h. die Spielfläche/Bühne muss dafür komplett aufgebaut und frei sein, damit ein ungehinderter Zugang möglich ist. Um einen reibungslosen Ablauf für Technikaufbau und Soundcheck zu gewährleisten, kann währenddessen keine andere Darbietung stattfinden. Beim Aufbau/Soundcheck und für die Dauer des Konzerts und des Abbaus darf die Bühne nur von Musikern und/oder ihren Helfer*innen betreten werden.
7)
Sollte spontan und vor Ort zusätzlich zur gebuchten Spieldauer eine Verlängerung des Gastspiels erwünscht sein und stellt dies für die Band bzw. den Solointerpreten kein anderweitiges Terminproblem dar, so werden pro Musiker und pro 30 Minuten Verlängerung € 50,- netto zusätzlich zur vereinbarten Gage in Rechnung gestellt. Verzögert sich die vereinbarte Startzeit des Gastspiels und liegt dies nicht in der Verantwortung der Band bzw. dem Einzelinterpreten, so besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Spielzeit nach hinten über die vereinbarte Endzeit hinaus. Verlängerungen nach hinten erfolgen dann nach gegenseitiger Absprache auf o.g. Basis.
8)
Die vereinbarte Gage ist spätestens am Tag der Veranstaltung gegen Rechnungsvorlage in BAR zu entrichten. Anderes gilt nur, wenn es im Vorwege schriftlich vereinbart wurde. Zur vereinbarten Nettogage wird die gesetzl. MWST hinzugerechnet, derzeit 7 % (Stand 2021).
9)
Eine bestätigte Auftrittsbuchung ist für alle Seiten verbindlich. Wird ein gebuchter Auftritt abgesagt, fällt ein Ausfallgeld in Höhe der vereinbarten Gage an. Ausnahmen gelten nur für Fälle höherer Gewalt, Unfällen/Pannen oder Erkrankung von Musikern, bei erheblicher Beeinträchtigung des ÖPNV bzw. Straßenverkehrs. In einem solchen Fall wird die Band bzw der Solointerpret von der Verpflichtung entbunden. Jeder Vertragspartner bzw. jede Vertragspartnerin trägt die ihm bzw. ihr entstandenen Aufwendungen dann selbst. Anderweitige Ausnahmen gelten nur nach schriftlicher Rücksprache mit der Band bzw. dem Solointerpreten
10)
Diese AGBs sind verbindlicher Bestandteil einer Auftrittsbuchung und für alle Seiten verbindlich; bei einer Buchung gelten sie als akzeptiert.
www.berufsmusiker.com
Aktualisierte Ausgabe, Hamburg, 2021

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